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Dem Fanclub beitreten:
Fanclub Hubmann
8360 Eschlikon
IBAN:
CH38 8080 8001 6463 9186 6
BIC: RAIFCH22

  • Flyer (PDF) für Neumitglieder und Anmeldungen per Post

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Statuten

Vereinsstatuten „Fanclub Hubmann“

1. Name und Sitz
Unter dem Namen „Fanclub Hubmann“ besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Eschlikon.

2. Zweck
Der Verein bezweckt die ideelle und materielle Unterstützung von Daniel und Martin Hubmann als Spitzensportler im Orientierungslauf.

3. Mittel
Zur Verfolgung des Vereinszweckes verfügt der Verein über die Beiträge der Mitglieder, welche jährlich von der Mitgliederversammlung festgelegt werden sowie über weitere freiwillige Zuwendungen.

4. Mitgliedschaft
Mitglied mit Stimmberechtigung kann jede natürliche und juristische Person werden, die ein Interesse am Vereinszweck hat.
Die Mitgliedkategorien sind:
  • Einzelmitglied
  • Familienmitglied
  • Ehrenmitglied
  • Juristische Person

5.
Eintritt
Der Eintritt erfolgt stillschweigend durch erstmaliges Einzahlen des Jahresbeitrages oder ein Aufnahmegesuch.

6. Austritt und Ausschluss
Ein Vereinsaustritt ist jederzeit möglich.
Ein Mitglied kann jederzeit ohne Grundangabe durch den Vorstand aus dem Verein ausgeschlossen werden. Das Mitglied kann den Ausschlussentscheid an die Generalversammlung weiterziehen.

7.
Vereinsjahr
Das Vereinsjahr beginnt am 1. Oktober und endet am 30. September.

8. Organe des Vereins
Die Organe des Vereins sind:
  • die Generalversammlung
  • der Vorstand
  • der Rechnungsrevisor

9.
Die Generalversammlung
Das oberste Organ des Vereins ist die Generalversammlung. Eine ordentliche Generalversammlung findet jährlich statt. Eine ausserordentliche Generalversammlung findet statt, wenn dies vom Vorstand oder von mindestens einem Drittel der Mitglieder verlangt wird. Zur Generalversammlung werden die Mitglieder im Voraus eingeladen, unter Beilage der Traktandenliste.
Die Generalversammlung hat die folgenden unentziehbaren Aufgaben:
  • Wahl des Vorstandes sowie des Rechnungsrevisoren
  • Festsetzung und Änderung der Statuten
  • Abnahme der Jahresrechung und des Revisorenberichtes
  • Festsetzung der Mitgliederbeiträge
An der Generalversammlung besitzt jedes Mitglied (bei Familienmitgliedern jede Person) eine Stimme. Die Beschlussfassung erfolgt mit einfachem Mehr.

10.
Der Vorstand
Der Vorstand besteht aus mindestens drei Personen. Der Vorstand vertritt den Verein nach aussen und führt die laufenden Geschäfte. Er hat die Kompetenzen, welche nicht ausdrücklich einem anderen Organ zustehen.

11.
Der Revisor
Der Rechnungsrevisor kontrolliert jährlich die Vereinsrechung und Buchführung und erstattet Bericht zu Handen der Generalversammlung.

12.
Haftung
Für die Schulden des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.

13.
Statutenänderung
Die vorliegenden Statuten können abgeändert werden, wenn zwei Drittel der anwesenden Mitglieder dem Änderungsvorschlag zustimmen.

14.
Auflösung des Vereins
Die Auflösung des Vereins kann an einer Generalversammlung mit Zustimmung von mindestens zwei Dritteln der Stimmen beschlossen werden. Die Generalversammlung legt fest, wie das Vereinsvermögen zu verwenden ist.

15.
Inkrafttreten
Diese Statuten sind an der Gründungsversammlung vom 6. Dezember 2009 in Rapperswil-Jona angenommen worden und sind mit diesem Datum in Kraft getreten.
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